Warum EM-Rente bei HS überhaupt Thema wird
Der Moment, in dem aus einer Krankheit eine dauerhafte Erwerbsminderung wird
Kaum ein HS-Betroffener beginnt seinen Krankheitsweg mit dem Gedanken an eine Erwerbsminderungsrente. Am Anfang stehen die einzelnen Schübe, die Termine beim Hautarzt, die ersten Antibiotika, vielleicht eine Systemtherapie. Dann kommen die OPs, dann kommt das Krankengeld, dann kommt oft eine Reha. Und irgendwo in diesem Weg — meist zwischen dem zweiten und fünften Krankheitsjahr — steht auf einmal die Frage im Raum, ob die Erkrankung nicht mittlerweile das Ausmaß erreicht hat, das die Deutsche Rentenversicherung als dauerhafte Minderung der Erwerbsfähigkeit bezeichnet.
Diese Frage stellt sich fast nie freiwillig. Sie stellt sich, weil die Krankenkasse auf die Aussteuerung zusteuert, weil die Reha nicht den erhofften Erfolg hatte, weil der Sozialdienst der Reha-Klinik einen Rentenantrag empfiehlt oder weil ein Bescheid der DRV kommt, in dem plötzlich statt einer Reha-Bewilligung die Umdeutung in ein Rentenverfahren steht. Für viele Betroffene ist das ein Schock, weil sich Erwerbsminderungsrente wie ein Endpunkt anfühlt, obwohl sie in den meisten Fällen kein Endpunkt ist, sondern eine Zwischenstation mit klarem Rückweg in Arbeit, sobald es medizinisch wieder möglich ist.
Es ist wichtig, das gleich am Anfang zu betonen, weil die Sprache rund um EM-Rente stark aufgeladen ist. Ein Rentenbescheid mit dem Vermerk Erwerbsminderung heißt nicht, dass Du für den Rest Deines Lebens nicht mehr arbeiten wirst. Er heißt, dass Du im gegenwärtigen Gesundheitszustand nicht in der Lage bist, dem allgemeinen Arbeitsmarkt in dem Umfang zur Verfügung zu stehen, den die Rentenversicherung als vollschichtig bezeichnet. In der Praxis ist die EM-Rente in HS-Verläufen sehr oft eine befristete Rente, die nach drei oder sechs Jahren endet, weil die Erkrankung sich unter Systemtherapie stabilisiert hat oder eine Remission erreicht wurde.
Vorweg das übliche, aber wichtige Wort: Ich bin kein Sozialrechtsanwalt und kein Rentenberater. Ich bin ein Betroffener, der seit 2018 mit HS gelebt hat, den Weg durch Krankengeld, Reha und Sozialleistungen kennt und seit 2025 in vollständiger Remission ist. Was Du auf dieser Seite bekommst, ist die Landkarte aus Betroffenensicht. Für jede juristisch harte Frage sind die kostenfreien Rentenberatungsstellen der DRV, VdK und SoVD oder ein Fachanwalt für Sozialrecht die richtigen Adressen.
Volle und teilweise Erwerbsminderung
Unter drei Stunden, drei bis unter sechs, sechs und mehr — der zentrale Zeitrahmen
Die gesamte Systematik der Erwerbsminderungsrente steht auf einer einzigen Zahl: der Anzahl der Stunden, die Du auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt täglich noch tätig sein kannst — nicht an einem bestimmten Arbeitsplatz, nicht in Deinem bisherigen Beruf, sondern auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt insgesamt. Dieser Begriff ist streng. Er meint jede Tätigkeit, die Dir körperlich und geistig zumutbar ist, unter üblichen Bedingungen des Erwerbslebens, unabhängig davon, ob es solche Stellen tatsächlich gibt und ob Du sie bekommst.
Wenn Du auf diesem Arbeitsmarkt noch mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kannst, bist Du im Sinne der Rentenversicherung nicht erwerbsgemindert. Auch dann nicht, wenn Deine bisherige Tätigkeit in dieser Zeit nicht mehr möglich ist. Die DRV verweist Dich in diesem Fall auf einen Berufswechsel, gegebenenfalls über berufliche Rehabilitation. Ein Rentenanspruch entsteht erst, wenn die tägliche Leistungsfähigkeit unter sechs Stunden sinkt. Dann bekommst Du zunächst eine teilweise EM-Rente. Sinkt die Leistungsfähigkeit unter drei Stunden, springt der Anspruch auf die volle EM-Rente um.
Bei Akne Inversa ist der Bereich zwischen drei und sechs Stunden besonders wichtig, weil hier viele Betroffene landen. Wer trotz mehrerer OPs, chronischer Wundheilung, wiederkehrender Fisteln, ausgeprägter Schmerzen und begleitender psychischer Belastung noch drei bis vier Stunden pro Tag arbeiten kann, hat auf den ersten Blick Anspruch auf die teilweise EM-Rente. Der zweite Blick lohnt sich aber immer: hast Du eine reale Chance auf eine Halbtagsstelle im Umfang von drei bis vier Stunden auf dem Arbeitsmarkt Deiner Region? Wenn nicht — und das ist häufig — greift die sogenannte Arbeitsmarktrente, die die teilweise EM-Rente in voller Höhe auszahlt, weil der Arbeitsmarkt Dir keine Beschäftigung in dem Umfang bietet, für den Du noch fähig wärst. Die DRV prüft das gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit.
Die Prüfung der Stunden erfolgt sozialmedizinisch. Der ärztliche Gutachter der Rentenversicherung erstellt auf Basis Deiner Unterlagen und einer meist einmaligen persönlichen Untersuchung ein Leistungsbild, in dem für verschiedene Tätigkeiten (leichte körperliche, mittelschwere, geistige, Belastungssituationen) die zumutbare tägliche Dauer bewertet wird. Aus diesem Leistungsbild wird die maßgebliche Anzahl von Stunden abgeleitet. Wichtig für HS ist dabei, dass das Leistungsbild nicht nur die Bewegungsfähigkeit erfasst, sondern auch häufige Toilettengänge, Wundpausen, Sitzunfähigkeit, klimatische Anforderungen und psychische Belastbarkeit. Wer diese Aspekte im ärztlichen Bericht klar dokumentiert hat, hat es leichter, seine reale Leistungsminderung sichtbar zu machen.
Medizinische Voraussetzungen bei HS
Was in der Akte stehen muss, damit eine Erwerbsminderung nachvollziehbar wird
Die Deutsche Rentenversicherung bewertet nicht die Diagnose, sondern die funktionellen Auswirkungen. Für Akne Inversa bedeutet das, dass die Hurley-Stadien allein noch keinen Rentenanspruch begründen — auch nicht Hurley III. Was zählt, ist die Übersetzung Deines Krankheitsbildes in konkrete Alltagseinschränkungen, die von den behandelnden Ärzten dokumentiert und von der DRV nachvollziehbar zugeordnet werden können. Diese Übersetzung passiert im ärztlichen Befundbericht R0215, den Deine Ärzte ausfüllen, sowie in Deiner eigenen Selbstauskunft R0210.
Für einen aussichtsreichen EM-Rentenantrag bei HS solltest Du folgende Bereiche in Deiner Akte belegt haben: die anatomische Ausbreitung der Erkrankung mit Angaben zu betroffenen Körperregionen, Anzahl und Größe der Fisteln, Narbenzüge, Lokalisation nässender Wunden. Die Krankheitsdynamik mit Anzahl der Schübe pro Jahr, Dauer der akuten Phasen, Zahl der Krankschreibungstage in den letzten zwei Jahren, Anzahl operativer Eingriffe. Die begleitende Symptomatik mit chronischen Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Wundflüssigkeit und Geruch, sozialem Rückzug, Nachtschlafproblemen. Die bisherige Therapie mit allen versuchten Behandlungsansätzen einschließlich Antibiotika, Adalimumab oder Secukinumab, OPs, Wundmanagement.
Besonders wichtig ist die psychiatrische oder psychosomatische Komorbidität. HS geht in einem großen Teil der Fälle mit depressiven Episoden, Angststörungen oder posttraumatischen Belastungssymptomen einher, die die Erwerbsfähigkeit oft stärker mindern als die Hauterkrankung selbst. Ohne psychiatrischen Bericht bleibt dieser Anteil im Rentenverfahren häufig unsichtbar. Eine ambulante psychiatrische Anbindung oder zumindest ein Behandlungsversuch beim Psychosomatiker gehören deswegen zur Vorbereitung eines EM-Rentenantrags dazu — nicht als Formalie, sondern weil die entsprechende Diagnose in Deiner Akte den Unterschied zwischen Bewilligung und Ablehnung ausmachen kann.
Sinnvoll ist außerdem ein sozialmedizinisches Gutachten durch einen Arzt oder Ärztin mit Erfahrung im Rentenrecht. Nicht jeder Hautarzt oder Hausarzt weiß, wie ein sozialmedizinisch aussagekräftiger Bericht aussieht — welche Formulierungen nötig sind, welche Zahlen belegt werden müssen, wie das Leistungsbild sauber dargestellt wird. Wenn Dein behandelnder Arzt hier unsicher ist, hilft Dir der Sozialdienst Deiner Reha-Klinik, der oft genau solche Berichte schreiben kann.
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
Fünf Jahre Wartezeit und drei von fünf Jahren mit Pflichtbeiträgen
Selbst bei einer nachvollziehbaren medizinischen Erwerbsminderung entsteht ein Rentenanspruch nur, wenn Du zusätzlich zwei versicherungsrechtliche Bedingungen erfüllst. Die erste ist die allgemeine Wartezeit von 60 Kalendermonaten, also fünf Jahren mit Beitragszeit. Diese Wartezeit kannst Du durch reguläre Beschäftigung, durch Zeiten mit Krankengeld- oder ALG-I-Bezug, durch Kindererziehungszeiten oder durch freiwillige Beiträge erfüllen. Ausbildungszeiten zählen mit, Studienzeiten zählen für die Wartezeit dagegen nicht.
Die zweite Bedingung ist die spezielle Fünf-Jahres-Regel: in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung musst Du mindestens 36 Monate — also drei Jahre — Pflichtbeiträge gezahlt haben. Diese Regel ist der Grund, warum Menschen mit längeren Beitragslücken (Selbstständigkeit ohne freiwillige Versicherung, lange Krankheit ohne Krankengeld, Familienpause) trotz medizinischer Voraussetzungen manchmal keine EM-Rente bekommen. Bei HS ist diese Regel meist unproblematisch, weil Krankengeldbezug als Pflichtbeitragszeit zählt und Betroffene in den Jahren vor dem Rentenantrag oft durchgehend krankgeschrieben waren.
Für Berufsanfänger gibt es eine wichtige Ausnahme: bei Erwerbsminderung innerhalb der ersten sechs Jahre nach Ausbildungsende reicht ein Jahr Pflichtbeiträge, wenn die Erwerbsminderung durch Unfall oder schwere Erkrankung eingetreten ist. Junge HS-Betroffene, die kurz nach der Ausbildung schwer erkranken, können darunter fallen — die entsprechende Prüfung übernimmt die DRV automatisch, wenn Du die Umstände im Antrag angibst. Für Kindererziehungszeiten gilt außerdem, dass jedes Kind mit drei Jahren Erziehungszeit angerechnet wird, was für HS-Betroffene mit Kindern die Wartezeit oft ausreichend füllt.
Wenn Du unsicher bist, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen bei Dir erfüllt sind, lohnt sich ein Anruf beim kostenfreien Servicetelefon der DRV (0800 1000 4800). Dort bekommst Du Auskunft über Deine bisherigen Beitragszeiten, die aktuelle Wartezeitendeckung und die Lücken, die eventuell noch zu schließen sind. Für unklarere Fälle empfiehlt sich ein Termin in einer der bundesweit rund 750 kostenfreien Beratungsstellen der DRV — dort wird auch der Rentenantrag gemeinsam mit Dir vorbereitet, ausgefüllt und mit den richtigen Anlagen versehen.
Die Formulare — R0100, R0210, R0215
Welche Bögen Du brauchst und wer welchen ausfüllt
Der eigentliche Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist das Formular R0100. Es ist rund 20 Seiten lang, führt Dich durch Deine Angaben zur Person, zum Versicherungsverlauf, zur bisherigen Erwerbstätigkeit und zur gewünschten Rentenart. Du füllst es allein oder mit Hilfe der DRV-Beratungsstelle aus. Die wichtigsten Fragen betreffen den Beginn Deiner Arbeitsunfähigkeit, die hauptsächlich verantwortlichen Erkrankungen und die Frage, ob Du parallel bereits Reha oder GdB beantragt hast oder beziehst. Die aktuelle Version ist auf deutsche-rentenversicherung.de unter Formulare und Anträge herunterladbar oder in Papierform in jeder Beratungsstelle erhältlich.
Die Selbstauskunft R0210 ist ein Bogen, den Du selbst ausfüllst und in dem Du in eigenen Worten schilderst, wie sich Deine Erkrankung im Alltag zeigt. Wichtig sind hier konkrete Angaben zum Tagesablauf, zu Einschränkungen bei Körperpflege, Hausarbeit, Einkauf, Freizeitaktivitäten, zu Krankschreibungen der letzten zwei Jahre, zu Schüben und OPs, zu psychischen Symptomen, zu benötigter Hilfe im Alltag. Der Bogen wird von der DRV nicht als bloße Formalität behandelt, sondern liefert dem sozialmedizinischen Gutachter den entscheidenden qualitativen Eindruck. Nimm Dir für R0210 mindestens einen halben Tag Zeit. Formulierungen wie "gelegentlich schwierig" sind zu weich; besser "ich kann höchstens 200 Meter am Stück ohne Pause laufen, wegen Schmerzen in beiden Leisten mit Fisteln" oder "durchschnittlich drei Nächte pro Woche Schlaf unter vier Stunden wegen Wundschmerzen".
Der ärztliche Befundbericht R0215 wird nicht von Dir, sondern von Deinen behandelnden Ärzten ausgefüllt — meist vom Hausarzt oder von einem Facharzt, der den Verlauf am besten überblickt. Er enthält Angaben zu Diagnosen, bisheriger Behandlung, aktuellem Zustand und einer sozialmedizinischen Einschätzung, für wie lange und in welcher Intensität Du noch tätig sein kannst. Der R0215 sollte möglichst durch mehrere Ärzte ergänzt werden: den Dermatologen für die Hauterkrankung, den Psychiater oder Psychosomatiker für die psychische Komorbidität, gegebenenfalls den Schmerztherapeuten. Je vollständiger die ärztliche Perspektive, desto belastbarer die spätere Prognose. Ärzte dürfen den R0215 pauschal mit der DRV abrechnen, für Dich entstehen keine Kosten.
Zusätzlich reichst Du oft die R0100-Anlage zum beruflichen Werdegang ein, in der Du sämtliche Beschäftigungen mit Zeiten, Arbeitgeber und Tätigkeitsart auflistest. Wenn Du in den letzten zwei Jahren stationäre Aufenthalte oder eine Reha hattest, gehören die dazugehörigen Entlassungsberichte in Kopie in den Antrag. Und wenn Du bereits einen GdB-Bescheid oder einen Bescheid des Versorgungsamtes hast, sollten Kopien beigelegt werden. Die DRV kann diese Unterlagen zwar auch selbst anfordern, aber die Bearbeitung verkürzt sich deutlich, wenn Du sie beim ersten Einreichen mitschickst.
Die Begutachtung
Wie der ärztliche Gutachter der DRV Deine Leistungsfähigkeit einschätzt
Nachdem Dein Antrag mit allen Unterlagen eingegangen ist, prüft die DRV zunächst die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und leitet den medizinischen Teil an den sozialmedizinischen Dienst weiter. Dort entscheidet zunächst eine Aktenlage: reichen die vorliegenden Berichte für eine Beurteilung, oder ist eine persönliche Begutachtung notwendig? Bei HS-Verläufen mit umfangreichen Berichten und einer vorausgegangenen Reha kann die Entscheidung nach Aktenlage möglich sein. Häufiger wirst Du aber zu einer persönlichen Begutachtung eingeladen.
Die Begutachtung findet in einer der Beratungsstellen der DRV statt und dauert meist zwischen 45 und 90 Minuten. Der ärztliche Gutachter ist ein Facharzt für Sozialmedizin, meist mit einer weiteren fachärztlichen Qualifikation. Der Termin besteht aus einem anamnestischen Gespräch, einer körperlichen Untersuchung und einer abschließenden Einschätzung, die aber nicht direkt Dir mitgeteilt wird, sondern in einem schriftlichen Gutachten festgehalten und an den zuständigen Sachbearbeiter geschickt wird. Für Dich ist es wichtig, dass Du zum Termin nicht vollständig gut aussehen musst. Der Gutachter beurteilt Deinen Zustand nicht am Tag der Untersuchung, sondern über den beobachtbaren Verlauf — mit dem Anspruch, ein realistisches Bild des Alltags zu bekommen.
Sinnvoll ist es, wenn Du vor dem Termin Deine wichtigsten Punkte stichwortartig aufschreibst: die drei bis fünf Beeinträchtigungen, die Deinen Alltag am stärksten prägen; die drei letzten OPs mit Datum und OP-Bericht in Kopie; die letzten drei Krankschreibungszeiträume; die Zahl der Schübe im letzten Jahr; die Auflistung aller Medikamente. Nimm Verbandsmaterial mit, wenn Du regelmäßig wechseln musst. Nimm eine Begleitperson mit, wenn Dir das hilft — sie darf beim Gespräch dabei sein, wenn Du das wünschst. Und sei ehrlich: übertriebene Darstellung durchschaut der Gutachter, unterdrückte Symptome ebenso. Dein Ziel ist nicht Dramatik, sondern Wahrhaftigkeit.
Nach der Begutachtung dauert es typischerweise sechs bis zwölf Wochen, bis der Bescheid kommt. Er enthält entweder die Bewilligung mit Angabe der Rentenart (volle oder teilweise EM-Rente) und der Befristung, oder eine Ablehnung mit Begründung. Auch bei der Bewilligung lohnt sich die genaue Prüfung: stimmt die Rentenart, wurde die Zurechnungszeit richtig gerechnet, ist der Beginn korrekt angesetzt? Wenn nicht, ist der Widerspruch innerhalb eines Monats auch bei teilweiser Bewilligung möglich.
Die Höhe der EM-Rente
Die Rentenformel, die Zurechnungszeit und was bei jungen Betroffenen den Unterschied macht
Die Höhe der EM-Rente folgt derselben Formel wie die Altersrente: Entgeltpunkte mal Zugangsfaktor mal Rentenartfaktor mal aktuellem Rentenwert. Ein Entgeltpunkt entspricht dem Durchschnittsverdienst aller Beitragszahler in einem Kalenderjahr; wer durchschnittlich verdient, bekommt pro Jahr einen Entgeltpunkt gutgeschrieben. Der Zugangsfaktor ist bei EM-Rente meist unter 1,0, weil Du früher in Rente gehst als bei einer Regelaltersrente. Der Rentenartfaktor beträgt 1,0 bei voller und 0,5 bei teilweiser EM-Rente. Der aktuelle Rentenwert liegt im Jahr 2026 bei rund 39,32 Euro pro Entgeltpunkt.
Für junge Betroffene ist die Zurechnungszeit der Faktor, der den größten Unterschied macht. Sie ist eine gesetzliche Anrechnung fiktiver Beitragszeiten, die Deine tatsächlichen Beitragsjahre bis kurz vor das Referenzalter (aktuell 66 Jahre) auffüllt. Diese fiktiven Jahre werden mit dem Durchschnitt Deiner tatsächlich erzielten Entgeltpunkte bewertet. Wenn Du also mit 32 Jahren nach acht Beitragsjahren EM-Rente bekommst, rechnet die DRV Dir die fehlenden 34 Jahre bis 66 als Zurechnungszeit an — mit dem Durchschnittsverdienst Deiner acht Beitragsjahre. Das bedeutet, dass junge Betroffene mit stabilem bisherigem Verdienst eine deutlich höhere Rente bekommen, als es die tatsächlichen Beitragsjahre nahelegen.
Ein Beispiel aus der Praxis: Eine 34-jährige Betroffene mit zehn Beitragsjahren, in denen sie durchschnittlich 1,0 Entgeltpunkte pro Jahr gesammelt hat (also genau Durchschnittsverdienst), bekommt bei voller EM-Rente rund 1250 Euro brutto monatlich — mit Abschlag rund 1115 Euro. Ohne Zurechnungszeit wäre die Rente bei nur 393 Euro. Bei einem 55-Jährigen mit 30 Beitragsjahren und 1,2 Entgeltpunkten pro Jahr liegt die volle EM-Rente vor Abschlag bei rund 1770 Euro, nach Abschlag bei rund 1580 Euro. Diese Zahlen sind Beispiele, die reale Rente errechnet die DRV auf Basis Deines konkreten Versicherungsverlaufs — die Renteninformation, die Du jährlich bekommst, enthält am Ende immer auch die Prognose für den Fall der Erwerbsminderung.
Wichtig zu wissen: Die Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat vor dem Referenzalter sind auf höchstens 10,8 Prozent gedeckelt. Für die meisten HS-Betroffenen, die vor 55 EM-Rente bekommen, ist dieser Deckel erreicht. Der Abschlag bleibt auch dann bestehen, wenn die EM-Rente später in eine reguläre Altersrente umgewandelt wird — das ist einer der Gründe, warum politische Initiativen für die Streichung der Abschläge seit Jahren im Raum stehen. Stand 2026 sind sie aber noch nicht umgesetzt.
Befristung und Weiterbewilligung
Warum EM-Rente meist erst nach neun Jahren unbefristet wird
Die Erwerbsminderungsrente wird in aller Regel zunächst befristet bewilligt, höchstens für drei Jahre auf einmal. Rechtsgrundlage ist Paragraph 102 SGB VI, der davon ausgeht, dass sich der Gesundheitszustand von Rentenempfängern bessern kann — insbesondere bei psychischen und internistischen Erkrankungen. Nach den ersten drei Jahren prüft die DRV, ob sich Dein Zustand relevant gebessert hat, und verlängert die Rente in der Regel um weitere drei Jahre, wenn das nicht der Fall ist. Nach insgesamt neun Jahren wird die EM-Rente üblicherweise unbefristet gewährt, wenn sich weiterhin keine Besserung abzeichnet.
Für die Weiterbewilligung nach drei Jahren musst Du keinen neuen kompletten Antrag stellen. Die DRV schickt Dir einige Monate vor Ablauf der ersten Bewilligung von sich aus einen Weiterbewilligungsantrag zu, den Du ausgefüllt zurückschickst. Der Bogen ist deutlich kürzer als R0100 und enthält vor allem Fragen nach dem aktuellen Behandlungsverlauf, nach Reha-Maßnahmen im Zeitraum und nach eventuellen Nebentätigkeiten. Zusätzlich forderst Du Deine behandelnden Ärzte um einen aktuellen R0215-Bericht an, oder die DRV holt ihn direkt bei ihnen ein.
Bei HS ist der Verlauf zwischen der ersten und zweiten Bewilligung häufig schwankend. Manche Betroffene erreichen unter Systemtherapie eine deutliche Besserung und stellen die Rente selbst ein, andere bleiben stabil, bei einigen verschlechtert sich der Verlauf. Wichtig ist, dass Du der DRV alle Änderungen in Deiner Erkrankung ehrlich mitteilst. Wenn Du unter Therapie so stabil wirst, dass Du wieder sechs oder mehr Stunden täglich arbeiten könntest, ist das grundsätzlich eine gute Nachricht — und es lohnt sich, gemeinsam mit der DRV eine berufliche Rehabilitation (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, LTA) zu planen, die Dich in eine belastungsgerechte Tätigkeit zurückführt. Die EM-Rente endet dann regulär, ohne dass eine Rückzahlung verlangt wird.
Wenn Du innerhalb der Befristung Deinen Antrag auf Weiterbewilligung nicht stellst, endet die Rente automatisch. Du kannst später einen neuen Antrag stellen, der aber neu geprüft wird — mit dem Risiko, dass der frühere Bewilligungsstand als Vergleichsmaßstab herangezogen wird. Deswegen sind Erinnerungen wichtig: die DRV verschickt zwar rechtzeitig eine Aufforderung, aber wenn Du in einer akuten Phase bist, ist eine zusätzliche Kalendermarkierung sechs Monate vor Ablauf gut investiert.
Hinzuverdienst und Nebentätigkeit
Was Du 2026 zur EM-Rente dazuverdienen darfst, ohne dass sie gekürzt wird
Seit Anfang 2023 hat der Gesetzgeber die Hinzuverdienstregeln bei Erwerbsminderungsrente grundlegend gelockert. Wo früher enge monatliche Grenzen galten (und ein einziger überschrittener Monat zur Rentenkürzung führte), gibt es heute großzügige Jahresgrenzen, die deutlich mehr Spielraum lassen. Bei voller EM-Rente darfst Du im Jahr 2026 bis zu 18.558,75 Euro brutto hinzuverdienen, ohne dass Deine Rente gekürzt wird. Diese Grenze entspricht rund drei Achtel der jährlichen Bezugsgröße und wird jedes Jahr an die Lohnentwicklung angepasst. Umgerechnet sind das im Monatsschnitt etwa 1547 Euro brutto — deutlich mehr, als viele EM-Rentner an Rente bekommen.
Bei teilweiser EM-Rente ist die Grenze noch höher und wird individuell berechnet. Sie liegt bei rund 37.117 Euro brutto pro Jahr im Regelfall, kann aber je nach Deinen bisherigen Entgeltpunkten variieren. Wenn Du überschreitest, wird der übersteigende Teil zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet, das heißt: Von jedem Euro über der Grenze werden 40 Cent von der Rente abgezogen, 60 Cent bleiben. Eine komplette Rentenaussetzung findet erst statt, wenn Du deutlich über der Grenze verdienst — die konkreten Berechnungen führt die DRV nach dem Jahresende rückwirkend durch.
Für HS-Betroffene, die während der EM-Rente stufenweise wieder Arbeit aufnehmen können, ist diese Regelung ein Geschenk. Du kannst mit Minijobs starten (Verdienstgrenze mittlerweile 538 Euro monatlich), Dich langsam an Teilzeitbeschäftigung heranarbeiten und im Jahresverlauf sehen, ob Du die Belastung dauerhaft aushältst. Das Wichtigste dabei ist, dass Du die Nebentätigkeit der DRV meldest, sobald sie beginnt. Die Meldung erfolgt formlos schriftlich, mit Angabe des Arbeitgebers und des voraussichtlichen Bruttoverdienstes. Am Jahresende gleicht die DRV die tatsächlichen Verdienste mit Deinen Meldungen ab und rechnet gegebenenfalls nach.
Wenn Du selbstständig tätig bist, gelten die Verdienstgrenzen auf Basis Deines Gewinns, nicht Deines Umsatzes. Für Selbstständige ist auch wichtig, dass eine Selbstständigkeit mit mehr als 15 Stunden Wochenarbeitszeit von der DRV als Indiz für eine wiedererlangte volle Leistungsfähigkeit gewertet werden kann — unabhängig vom Verdienst. Hier lohnt sich vor Aufnahme der Selbstständigkeit ein Beratungsgespräch mit der DRV, um die formale Bewertung im Vorhinein zu klären.
Umdeutung Reha in Rente
Warum viele HS-Rentenverfahren aus einem Reha-Antrag entstehen
Ein juristischer Punkt, der viele Betroffene überrascht, ist Paragraph 116 SGB VI. Er regelt, dass ein Reha-Antrag, der bei der DRV eingeht, automatisch als Rentenantrag gilt, wenn die Prüfung ergibt, dass Reha die Erwerbsfähigkeit nicht mehr wesentlich verbessern kann. Diese sogenannte Umdeutung passiert bei HS häufig, weil die Prüfärzte der DRV bei ausgedehnten Verläufen zu dem Ergebnis kommen, dass eine dreiwöchige Reha die grundlegende Krankheitsdynamik nicht mehr wenden wird.
Für Dich hat die Umdeutung Vor- und Nachteile. Der Vorteil: das Antragsdatum des Reha-Antrags gilt als Rentenantragsdatum, also greift die EM-Rente bereits ab dem früheren Zeitpunkt. Dadurch entstehen keine Lücken zwischen Krankengeld, Aussteuerung und Rentenbeginn. Der Nachteil: viele Betroffene wollen zu diesem Zeitpunkt eigentlich noch nicht in Rente gehen, sondern hoffen auf einen erfolgreichen Reha-Aufenthalt und eine anschließende Wiedereingliederung. Wenn die Umdeutung nicht in Deinem Sinne ist, kannst Du sie schriftlich widersprechen — mit der Folge, dass der Reha-Antrag als Rentenantrag verstanden nicht weiterverfolgt wird und Du den Reha-Antrag zurückziehst.
Wichtig ist, dass Du auf Post der DRV genau achtest. Wenn Du einen Bescheid bekommst, der statt der erwarteten Reha-Bewilligung von Erwerbsminderungsrente spricht oder die Umdeutung anspricht, hast Du einen Monat Zeit zum Widerspruch. Auch wenn Du der Umdeutung zustimmst, lohnt sich in dieser Phase eine Beratung — sei es beim Sozialdienst der Reha-Klinik (falls Du bereits in Reha bist), bei der DRV-Beratungsstelle oder bei VdK oder SoVD. Die Entscheidung, ob Du in ein Rentenverfahren gehst, ist eine der wichtigsten Weichenstellungen Deiner Krankheitsbiografie und sollte nicht aus Zeitdruck heraus getroffen werden.
Wenn Du bereits in Reha bist, wenn die Umdeutung erwogen wird, kann die Reha-Klinik selbst den entscheidenden Impuls geben. Bei einem Entlassungsbericht, der eine leistungsvolle Perspektive skizziert (schrittweise Wiedereingliederung, geeigneter Berufswechsel, konkrete berufliche Reha-Maßnahmen), wird die Umdeutung seltener eingeleitet. Bei einem Entlassungsbericht, der keine Erwerbsperspektive mehr sieht, wird sie fast immer eingeleitet. Der Entlassungsbericht ist also nicht nur ein medizinisches Dokument, sondern eine sozialrechtliche Weichenstellung, an deren Formulierung Du im Klinikaufenthalt aktiv beteiligt bist.
Bei Ablehnung — Widerspruch und Klage
Wie Du gegen einen ablehnenden Rentenbescheid vorgehst
Ablehnungen sind bei EM-Renten häufiger, als es die politische Kommunikation nahelegt. Rund die Hälfte aller Erstanträge wird abgelehnt oder deutlich unter der gewünschten Rentenart bewilligt (teilweise statt voll). Für Dich ist dabei wichtig, den Bescheid nicht als endgültig zu lesen. Du hast einen Monat ab Zugang Zeit für den Widerspruch, formlos an die DRV zu richten, aber mit Begründung. Innerhalb der Widerspruchsfrist bleibt der Bescheid schwebend, und Du hast Anspruch auf einen Zugriff auf Deine vollständige Rentenakte einschließlich der Gutachten.
Der Widerspruch sollte sich gezielt gegen die Punkte richten, die zur Ablehnung geführt haben. Bei HS ist das fast immer die sozialmedizinische Einschätzung, Du könntest noch sechs oder mehr Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten. Diese Einschätzung widerlegst Du am wirksamsten durch aktualisierte ärztliche Berichte, in denen die reale Belastbarkeit konkret dokumentiert ist: Krankschreibungstage im letzten halben Jahr, Anzahl der OPs, Häufigkeit der nötigen Wundpausen pro Tag, psychische Belastung dokumentiert durch aktuellen psychiatrischen Befund. Die Widerspruchsbegründung solltest Du erst nach Einsicht in die Rentenakte fertig schreiben — das kostet ein paar Wochen mehr, aber Du argumentierst dann exakt gegen die Punkte, die im Gutachten den Ausschlag gegeben haben.
Für den Widerspruch lohnt sich fast immer die Begleitung durch VdK oder SoVD. Beide Sozialverbände begleiten Mitglieder auch durch komplexe Widerspruchsverfahren, der Mitgliedsbeitrag liegt bei rund 90 bis 130 Euro pro Jahr und ist nach wenigen Wochen Bearbeitung amortisiert. Ein Fachanwalt für Sozialrecht kann ebenfalls den Widerspruch übernehmen — bei geringem Einkommen wird die Rechtsschutzversicherung oder Beratungshilfe die Kosten tragen. Wichtig ist, dass Du nicht wartest: die Monatsfrist ist strikt, und ein verpasster Termin führt zur Bestandskraft des Bescheids.
Wenn auch der Widerspruch abgelehnt wird, bleibt die Klage vor dem Sozialgericht. Sie ist für Dich kostenfrei, auch bei Erfolglosigkeit — anders als vor dem Zivilgericht trägst Du kein volles Kostenrisiko. Vor dem Sozialgericht können neue Gutachten eingeholt werden, oft durch einen unabhängigen Sachverständigen nach Paragraph 109 SGG, den Du selbst benennen darfst. Diese Regelung ist einer der stärksten Hebel im sozialgerichtlichen Verfahren, weil Du damit einen Fachgutachter Deiner Wahl in das Verfahren einbringst. Die Klage dauert typischerweise zwei bis vier Jahre — was für viele Betroffene lang wirkt, aber gleichzeitig bedeutet, dass eine finale Klärung erreichbar ist.
Kombination mit anderen Leistungen
Wie EM-Rente, GdB, Krankenversicherung und Sozialleistungen zusammenspielen
Die EM-Rente kommt selten allein. Für viele HS-Betroffene ist sie das juristische Zentrum eines Bündels weiterer Leistungen und Anrechte, die gemeinsam die Lebenssituation absichern. Die wichtigsten Ergänzungen sind der Grad der Behinderung mit den zugehörigen Nachteilsausgleichen, die weiterhin bestehende Kranken- und Pflegeversicherung, gegebenenfalls Wohngeld oder ergänzendes Bürgergeld, und in bestimmten Konstellationen eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, falls Du eine solche vor Deiner Erkrankung abgeschlossen hast.
Der Grad der Behinderung läuft parallel zur EM-Rente und ist von ihr getrennt zu beantragen. Bei mittelschwerer bis schwerer HS ist ein GdB zwischen 30 und 60 typisch, bei Hurley III mit Fisteln, chronischer Wundheilung und psychischer Komorbidität sind auch 70 bis 80 möglich. Ein GdB ab 50 macht Dich zum Schwerbehinderten mit besonderem Kündigungsschutz, fünf zusätzlichen Urlaubstagen (wenn Du arbeitest), höheren Steuerpauschalen und leichterem Zugang zu Nachteilsausgleichen wie Rundfunkbefreiung oder ermäßigter Bahncard. Wenn Du EM-Rente beziehst und noch einen Minijob machst, wirken diese GdB-Vorteile weiter.
Kranken- und Pflegeversicherung laufen bei EM-Rente meist über die Krankenversicherung der Rentner, wenn Du in den letzten fünf Jahren vor Rentenbeginn mindestens 90 Prozent in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert warst. Der Beitrag wird direkt von der Rente einbehalten und ist mit rund 7,3 Prozent Krankenversicherung plus etwa 3,4 Prozent Pflegeversicherung deutlich niedriger als für freiwillig Versicherte. Wenn Du die Vorversicherungszeit nicht erfüllst, musst Du Dich freiwillig versichern — was deutlich teurer werden kann. Ein Beratungsgespräch bei Deiner Krankenkasse vor Rentenbeginn klärt diese Frage.
Wenn die EM-Rente allein nicht zum Leben reicht — bei niedrigen Renten unter rund 900 bis 1000 Euro netto oft der Fall — hast Du Anspruch auf ergänzende Grundsicherung nach Paragraph 41 SGB XII. Sie wird beim Sozialamt beantragt und stockt die Rente bis zum Grundsicherungsbedarf auf, ohne dass die Kinder oder Eltern zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden — anders als bei der klassischen Sozialhilfe. Zusätzlich lohnt der Antrag auf Wohngeld, wenn Du in einer Mietwohnung lebst. Wichtig: Beide Leistungen musst Du aktiv beantragen, sie werden nicht automatisch mit der Rente ausgezahlt.
Der Fahrplan
Was in welcher Woche zu tun ist — vom Entschluss bis zum Bescheid
Der Weg zur Erwerbsminderungsrente hat eine erkennbare Struktur, die sich in typischen Zeitschritten abbildet. In Woche 1 klärst Du im Beratungsgespräch mit der DRV, dem VdK oder dem Sozialdienst Deiner Reha-Klinik, ob die medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen bei Dir grundsätzlich vorliegen. In diesem Gespräch bekommst Du auch einen ersten Eindruck der Erfolgsaussichten und der zu erwartenden Rentenhöhe.
In Woche 2 bis 3 sammelst Du die Unterlagen: aktuelle Berichte von Dermatologe, Hausarzt, Psychiater oder Psychosomatiker, Kopien aller OP-Berichte der letzten zwei Jahre, Krankschreibungsauflistung, gegebenenfalls Reha-Entlassungsbericht, GdB-Bescheid falls vorhanden. Parallel forderst Du das Formularpaket R0100 inklusive R0210 an oder lädst es herunter und beginnst mit dem Ausfüllen. Für R0210 solltest Du mindestens einen halben Tag einplanen.
In Woche 4 bittest Du Deine Ärzte um R0215-Bericht und trägst die Berichte zusammen. Der ärztliche Aufwand ist überschaubar, weil der Bogen pauschal vergütet wird — bitte aber freundlich um eine ausführliche Formulierung insbesondere zur sozialmedizinischen Leistungsprognose. In Woche 5 reichst Du den Antrag mit allen Anlagen bei der DRV ein. Es empfiehlt sich, den kompletten Antrag zu kopieren und für Deine Unterlagen zu behalten.
In Woche 6 bis 12 prüft die DRV Deine Unterlagen und leitet den medizinischen Teil an den sozialmedizinischen Dienst weiter. Wenn eine persönliche Begutachtung nötig ist, bekommst Du in diesem Zeitraum eine Einladung. Der Termin liegt meist zwei bis vier Wochen nach der Einladung. Nach der Begutachtung dauert es weitere sechs bis zwölf Wochen, bis der Bescheid kommt. In diesem gesamten Zeitraum lohnt sich eine ruhige, dokumentierte Kommunikation mit dem Sachbearbeiter — bei Rückfragen antwortest Du schriftlich, kurz und sachlich.
Wenn der Bescheid positiv ist, prüfst Du ihn auf Rentenart, Zurechnungszeit und Beginn. Wenn er negativ ist oder Dir zu niedrig, hast Du einen Monat für den Widerspruch — dieser Monat ist entscheidend, sein Verstreichen macht den Bescheid bestandskräftig. Insgesamt liegt der Zeitraum zwischen erster Beratung und Bescheid typischerweise bei vier bis sechs Monaten, bei komplexen Fällen mit Rückfragen und Nachforderungen auch bei neun bis zwölf Monaten. Plane das so ein, und verlasse Dich für die Übergangszeit auf Krankengeld, Arbeitslosengeld nach Nahtlosigkeitsregelung oder Grundsicherung.
Was Betroffene selten mit einbeziehen
Psychische Stabilität, Rückkehr in Arbeit und der Rentenschein als Zwischenraum
Der EM-Rentenbescheid ist für viele Betroffene emotional aufgeladen — mehr, als es der reine Verwaltungsakt vermuten lässt. Wer den Bescheid in der Hand hält, hat oft das Gefühl, damit einen Teil seiner Erwerbsbiografie hinter sich zu lassen. Bei einer Erkrankung wie HS, die theoretisch besserbar ist und in vielen Fällen unter Systemtherapie wieder in Remission geht, ist dieses Gefühl aber nicht zutreffend. Die EM-Rente ist bei HS meist eine Zwischenphase, in der Du medizinisch stabilisiert wirst, ohne unter dem täglichen Druck von Arbeit und Krankschreibungen zu stehen.
Für die psychische Stabilität ist diese Umdeutung wichtig. Wer EM-Rente als vorübergehende medizinisch begründete Auszeit begreift, hat es leichter, die Therapiephase produktiv zu nutzen: die Systemtherapie konsequent zu machen, die Ernährung anzupassen, die psychotherapeutische Begleitung zu vertiefen, die körperliche Belastbarkeit über Bewegungstherapie langsam wieder aufzubauen. Wer EM-Rente als Endpunkt begreift, riskiert eine sekundäre depressive Verstimmung, die die eigentliche Erkrankung überlagert und den Weg zurück deutlich erschwert.
Für die Rückkehr in Arbeit gibt es ein System, das viele Betroffene nicht kennen: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) nach Paragraph 16 SGB VI. Die DRV zahlt hier berufliche Umschulungen, Weiterbildungen, technische Arbeitshilfen und stufenweise Wiedereingliederungen — und zwar auch dann, wenn Du EM-Rente beziehst. Wenn Du unter Systemtherapie stabil wirst und den Wunsch hast, schrittweise in eine belastungsgerechte Tätigkeit zurückzukehren, ist ein Antrag auf LTA parallel zur laufenden EM-Rente sinnvoll. Die Rente läuft in dieser Phase weiter, die neue Tätigkeit ist im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze möglich, und wenn die Rückkehr gelingt, endet die EM-Rente regulär.
Wichtig zu wissen: der Bezug einer EM-Rente ist im Lebenslauf kein Makel. Immer mehr Arbeitgeber verstehen, dass eine EM-Rente-Phase kein Zeichen mangelnder Belastbarkeit ist, sondern das Ergebnis einer Erkrankung, die überstanden wurde oder unter Kontrolle ist. Wenn Du nach EM-Rente in Bewerbungsgespräche gehst, ist die ehrliche und knappe Darstellung meist besser als das Verschweigen. Formulierungen wie "Ich war zwischen 2023 und 2027 aus gesundheitlichen Gründen nicht erwerbstätig und bin seit meiner Therapie wieder voll belastbar" wirken professionell und offen, ohne unnötige medizinische Details zu preiszugeben.
Ein Werkzeug, das während der EM-Rente-Phase konkret hilft
Der GdB-Antrag-Helfer für die parallele Antragstellung
Wenn Du gerade einen EM-Rentenantrag vorbereitest, lohnt sich der parallele GdB-Antrag fast immer. Beide Verfahren nutzen einen sehr ähnlichen Bestand an ärztlichen Unterlagen, beide Bescheide wirken lange über die aktuelle Phase hinaus, und der GdB gibt Dir bereits während der Rente-Wartezeit nutzbare Nachteilsausgleiche wie Steuerpauschalen, Kündigungsschutz und ermäßigte Rundfunkbeiträge.
Auf akne-inversa-hilfe.de findest Du den GdB-Antrag-Helfer, der Dich Schritt für Schritt durch den Antrag führt: mit einem Schätzer, der auf Basis Deines Hurley-Stadiums, der Anzahl der Fisteln und der psychischen Komorbidität einen realistischen GdB-Bereich vorschlägt, mit einem Bundesland-Selektor, der Dich zum richtigen Formular Deines Versorgungsamtes führt, und mit Textbausteinen für die wichtigsten Antragsfelder. Er ersetzt keine Beratung, aber er nimmt Dir die Orientierungsarbeit ab.
Wenn Du weiterlesen willst
Zusammenhängende Themen im Sozialrecht bei HS
- Krankengeld bei Akne Inversa — die 78-Wochen-Grenze, MDK-Prüfung, Reha-Aufforderung nach Paragraph 51 SGB V, Aussteuerung und Nahtlosigkeit als Vorstufe des EM-Renten-Antrags.
- Reha-Antrag bei HS — AHB, Heilverfahren, Psychosomatik, DRV-Formulare G0100 bis G0180. Der Reha-Antrag ist oft der Vorgänger des EM-Rentenverfahrens.
- Grad der Behinderung bei AI — welcher GdB bei welchem Hurley-Stadium realistisch ist. Der GdB-Bescheid ist wichtiges Material auch im EM-Rentenverfahren.
- GdB-Antrag-Helfer — interaktives Tool mit Schätzer, Bundesland-Selektor und fertigen Textbausteinen.
- Hurley-Stadien — die klinische Einordnung, die im Rentenverfahren als Grundlage der sozialmedizinischen Bewertung dient.
- Welcher Arzt bei AI — welchen Facharzt Du für welchen Bericht brauchst und wie R0215 belastbar wird.
- Lebenserwartung bei HS — die realistische Einordnung, die manche Rentenverfahren mit unnötig düsteren Prognosen anreichern.
Zum Schluss
Erwerbsminderung ist eine Diagnose des Systems, nicht Deiner Identität
Der wichtigste Gedanke, den ich Betroffenen bei EM-Renten-Verfahren immer wieder mitgeben möchte, ist dieser: Erwerbsminderung ist eine Diagnose des Systems, nicht Deiner Identität. Der Rentenversicherer stellt fest, dass Du im gegenwärtigen Gesundheitszustand dem allgemeinen Arbeitsmarkt in einem bestimmten Stundenumfang nicht zur Verfügung stehen kannst. Er stellt nicht fest, dass Du dauerhaft belastungsunfähig bist, dass Du keinen Wert schaffst, dass Du nicht arbeiten wirst. Der Bescheid ist eine sozialrechtliche Zuordnung, keine biografische Bewertung.
Wer diesen Unterschied im Kopf behält, geht durch die Phase der EM-Rente anders hindurch. Die Rente wird zu dem, was sie ist: eine Absicherung, die aus Deinen eigenen Beiträgen finanziert wird, die Dir Zeit für Therapie gibt, die Dir erlaubt, gesundheitliche Prioritäten zu setzen, ohne existenzielle Angst. Und wenn die Erkrankung sich bessert, sei es unter Adalimumab, unter Secukinumab, nach ausgedehnter OP oder durch die Gesamtwirkung von Systemtherapie, Ernährung und psychischer Stabilisierung, dann ist der Weg zurück gebahnt — über stufenweise Wiedereingliederung, über Hinzuverdienst, über LTA.
Wenn Du gerade in dieser Phase stehst — sei es weil ein Bescheid gekommen ist, sei es weil der Sozialdienst Dir zur Antragstellung geraten hat, sei es weil der Krankengeldbezug ausläuft — dann geh den Weg systematisch, mit den richtigen Beratern, ohne Selbstvorwürfe. Der Rentenantrag ist nichts, wofür man sich rechtfertigen muss. Er ist die Umsetzung eines Rechts, für das Du bezahlt hast, in einer Lebensphase, in der Du genau diese Absicherung brauchst. Und er ist bei HS in den meisten Fällen nicht das letzte Kapitel Deines Berufslebens, sondern ein sorgfältig gebauter Zwischenraum, in dem Du wieder zu Kräften kommen darfst.
